Pfandkredit

Der Pfandkredit oder die Pfandleihe gilt als das älteste Kreditgewerbe der Welt. Schon im Mittelalter wurden Wertgegenstände gegen ein Darlehen verpfändet.
Heute gibt es die “Verordnung über den Geschäftsbetrieb der gewerblichen Pfandleiher” vom 1. Februar 1961, der das Pfandkreditgewerbe zu einem seriösen und erfolgreichen Geschäft geführt hat.
Der Ablauf ist einfach, viel einfacher als ein Kredit bei einer Bank:

  • Sie kommen mit Ihrem Wertgegenstand und Ihrem Personalausweis in unser Leihhaus. Mehr brauchen Sie nicht!
  • Wir schätzen den Wert – schnell und fair. Den Gegenwert erhalten Sie sofort in bar ausgezahlt
  • Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestlaufzeit des Pfandkredits beträgt 3 Monate, darüber hinaus geben wir eine Kulanzzeit von 1 weiteren Monat. Nach Ablauf dieser insgesamt 4 Monate, dürfen die Gegenstände zur Versteigerung freigegeben werden. So lange haben Sie auf jeden Fall Zeit, den Pfandgegenstand zu verlängern oder einzulösen!
  • Anschließend wird der Wertgegenstand öffentlich versteigert
  • Der Mehrerlös steht Ihnen zu – abzüglich der Zinsen und Gebühren
  • Wenn Sie zufrieden waren, kommen Sie dann bald wieder zu uns!